gewaltzählerei
in der paulskirchenverfassung ist sehr viel von der reichsgewalt die rede.
die schweizer verfassung verwendet das wort gewalt nur ein einziges mal (art 148) .im staatsrechtlichen sinne,wenn nämlich von der obersten gewalt die rede ist,die vorbehaltlich der rechte des volkes bei der bundesversammlung liegt.(genauer !!!)
ein bezug auf den souverän ist hier nicht gegeben,vielmehr wird der gegensatz zwischen dem repräsentativen system und dem souverän in französischer tradition betont.der souverän also das volk wird nicht mit der obersten gewalt identifiziert.
ansonsten kommt das wort gewalt in der schweizer verfassung nur im hinblick auf naturgewalten und straftäter vor.
obwohl das wort gewalt in der schweizer verfassung einmal
vorkommt und also nicht ganz fehlt,gibt es einen auffälligen kontrast zwischen der sparsamen verwendung des wortes gewalt in der schweizer verfassung und seiner exzessiven verwendung in den texten der deutschen verfassungen.
in der paulskirchenverfassung ist sehr viel(ungefähr 74 mal) von der reichsgewalt die rede.
die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat
vom 5. Dezember 1848 verwendet das wort gewalt ungefähr 7 mal.
in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 kommt das wort gewalt erstaunlicherweise kein einziges mal vor.
dafür ist etwa 10 mal vom kaiser die rede,und es gibt ziemlich viele stellen die das prinzip von befehl und gehorsam aussprechen.
die Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 ,auch als weimarer reichsverfassung bekannt verwendet das wort gewalt ungefähr 9 mal
im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949 wird das wort gewalt 13 mal verwendet.
im im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
in seiner heutigen form des jahres 2006 wird das wort gewalt 20 mal verwendet.
von verfassung zu verfassung hat die häufigkeit mit der das wort gewalt verwendet wird, in deutschland seit der reichsgründung von 1871 bis heute zugenommen.
die schweizer verfassung verwendet das wort gewalt nur ein einziges mal (art 148) .im staatsrechtlichen sinne,wenn nämlich von der obersten gewalt die rede ist,die vorbehaltlich der rechte des volkes bei der bundesversammlung liegt.(genauer !!!)
ein bezug auf den souverän ist hier nicht gegeben,vielmehr wird der gegensatz zwischen dem repräsentativen system und dem souverän in französischer tradition betont.der souverän also das volk wird nicht mit der obersten gewalt identifiziert.
ansonsten kommt das wort gewalt in der schweizer verfassung nur im hinblick auf naturgewalten und straftäter vor.
obwohl das wort gewalt in der schweizer verfassung einmal
vorkommt und also nicht ganz fehlt,gibt es einen auffälligen kontrast zwischen der sparsamen verwendung des wortes gewalt in der schweizer verfassung und seiner exzessiven verwendung in den texten der deutschen verfassungen.
in der paulskirchenverfassung ist sehr viel(ungefähr 74 mal) von der reichsgewalt die rede.
die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat
vom 5. Dezember 1848 verwendet das wort gewalt ungefähr 7 mal.
in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 kommt das wort gewalt erstaunlicherweise kein einziges mal vor.
dafür ist etwa 10 mal vom kaiser die rede,und es gibt ziemlich viele stellen die das prinzip von befehl und gehorsam aussprechen.
die Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 ,auch als weimarer reichsverfassung bekannt verwendet das wort gewalt ungefähr 9 mal
im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949 wird das wort gewalt 13 mal verwendet.
im im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
in seiner heutigen form des jahres 2006 wird das wort gewalt 20 mal verwendet.
von verfassung zu verfassung hat die häufigkeit mit der das wort gewalt verwendet wird, in deutschland seit der reichsgründung von 1871 bis heute zugenommen.
voluptuosissimus - 27. Nov, 15:55