scheissstaat
wie schreibt man eigentlich scheissstaat nach der neuen deutschen rechtschreibung.ist das nicht scheissegal?müssen wir diese frage so dringend stellen wie wir scheissen und fressen aber nicht arbeiten müssen.
was geht uns die neue deutsche orthographie an?können wir es uns nicht leisten auf sie zu scheissen?
ist das etwa grundgesetzwidrig?soll das etwa verfassungswidrig sein?war es dass je,kann es das werden solange wir in einer bürgerlichen scheindemokratie leben.nicht einmal die amerikaner die ziemlich kaputt und ziemlich durchgeknallt sind,jetzt aber zum ersten mal in ihrer geschichte von einem schwarzen mann und einer weissen expräsidentengattin regiert werden,waren so blöd ihren nationalismus über die meinungsfreiheit zu stellen.die deutschen aber sind so blöd,kein wunder bei deutschen und in anbetracht von all der erzreaktionären verherrlichung der staatsgewalt die sich durch die deutsche geschichte zieht und ihre heillose wirksamkeit europa und der welt bereits weit mehr als hinreichend bewiesen hat.
in deutschland stehen die nationalfarben unter dem schutz der verfassung.jetzt soll nach dem willen der christlich demokratischen union auch noch das hochdeutsche des doktor martin luther als nationalsprache unter den schutz des grundgesetzes gestellt werden.nationaler geht es nicht.
dieser nationalismus ist harmlos wenn man ihn als eine kulturpolitische obrigkeitsstaatliche marotte konservativer und nationalkonservativer milieus abtut,aber im imperialistischen militaristischen bellizistischen und im doppelten sinne des wortes neupreussischen kontext der berliner republik verliert er seine unschuld schneller als der kölsche schnee seine reinheit.
sogar die bildzeitung deren blödheit doch traditionell kaum zu überbieten ist hält nichts von dieser christlich -demokratischen kartoffelschnappsidee:
sie zitiert aber den verfassungsänderungsvorschlag der nach meinung der nationalkonservativen kreise um bundeskanzlerin ANgela Merkel die kleindeutschen nationalfarben im 22.ten artikel des grundgesetzes ergänzen soll :
"Die Sprache der Bundesrepublik ist deutsch "
noch blöder geht es nicht,noch blöder geht es doch,wenn man ein arschloch ist im kölner loch.
noch öder geht es nicht,noch öder geht es doch,wenn man ein kleines arschloch ist im grossen kölner loch,im grosskölschen loch.
wir machen also aus alkoholisierter stammlokalpatriotischer barmer perspektive einen alternativvorschlag:
"Die Sprache der Bundesrepublik ist kölsch ".aber kölsch und deutsch vertragen sich nicht gut:,denn deutsch herrscht auf kosten von kölsch.kölsch wiederum rächt sich dafür indem es wenn es nur in ausrreichenden mengen konsumiert wird,das niveau der politischen diskussion zuverlässig auf stammtischniveau und weit unter die zensurschwelle drückt.
damit dabei kein innerer widerspruch aufkommt ändern wir gleich auch die nationalfarben im sinne der rheinischen revolution,der rheinischen republik und der rheinischen freiheit:
der Artikel 22 lautet nun:
Artikel 22
(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Köln. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Die Bundesflagge ist rot-weiss-grün.
(3) "Die Sprache der Bundesrepublik ist kölsch "
das werden die anderen deutschen nationen nie akzeptieren.und das ist auch gut so,aber dass berlin nun wieder hauptstadt ist,das die bundesflagge immer noch schwarz-rot-gold ist und dass die Amtssprache das hochdeutsche und nicht das plattdeutsch,oder das dänische,oder das friesische,oder das schwäbische,oder das fränkische,oder das
kölsch oder das sächsische oder das badische oder das elsässische oder das schweitzerische oder das luxemburgische werden soll,ist nicht gut,sondern sehr preussisch.
wir linken sagen dazu nein.
wir wollen weder kleindeutsch noch grossdeutsch noch reichsdeutsch noch bundesdeutsch sein.
wir sind gegen deutschland und für die freiheit.wir machen bei dem neuen deutschen nationalismus nicht mit.
wir wollen dass der ganze 22te artikel ersatzlos entfällt.
doch wozu sich über petitessen aufregen und nicht über den wirklichen grossen skandal für den der ebenfalls aufzuhebende artikel 31 steht:
er ist kurz und knapp,klar und deutlich,unmissverständlich ,hart und brutal wie ein preussischer befehl:
Art 31
Bundesrecht bricht Landesrecht.
wie lange werden sich länder die längst frei und unabhängig und demokratisch sein könnten,wenn es die bundesrepublik deutschland nicht gäbe,das noch gefallen lassen?
die kritik am bundesrepublikanischen neukleindeutschen verfassungspatridiotismus kann aber noch weiter verschärft werden.
kein amtseid hat je vor machtmissbrauch geschützt und keiner hätte jesus christus,der in der bergpredigt das schwören verbietet jemals gefallen.die letzten fünf worte des amtseides verstossen ausserdem genauso wie die aus der weimarer reichsverfassung übernommenen ewiggestrigen privilegien der beiden grossen christlich-antichristlichen kirchen und die präambel des grundgesetzes,die meint sich auf GOTT berufen zu dürfen unübersehbar gegen das prinzip der laizität.
es handelt sich hier um vormodernes verfassungsrecht,dass aus einer zeit stammte,als solcher staatsfrommer idealistischer betrug in den köpfen zum schaden der vernunft noch weitverbreitet war.
könige und soldaten,richter und beamten ,kaiser und kanzler,und sogar der führer haben bei GOTT geschworen.wie die deutsche geschichte beweist,liegt auf solchen schwüren kein segen.
sie sollten in zukunft schlicht und einfach unterlassen werden.
aber machen wir es dem deutschen michel noch schwerer mit dem grundgesetz unter dem kopfkissen den ruhig und ungestört weiterzuschlafen:
die kritik wird radikal:sie greift nachdem sie mit der falschen theologie der staatsfrommen kirchen fertig ist den ersten artikel an:
Dieser lautet:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht
Wir vergleichen ihn zunächst mit der verfassung des königreichs schweden:darin heisst es:
1 §
All offentlig makt i Sverige utgår från folket.
Den svenska folkstyrelsen bygger på fri åsiktsbildning och på allmän och lika rösträtt. Den förverkligas genom ett representativt och parlamentariskt statsskick och genom kommunal självstyrelse.
Den offentliga makten utövas under lagarna.
die englische übersetzung lautet:
Art. 1. All public power in Sweden proceeds from the people.
Swedish democracy is founded on the free formation of opinion and on universal and equal suffrage. It shall be realised through a representative and parliamentary polity and through local self-government.
Public power shall be exercised under the law.
im internet findet sich folgende,meines erachtens zum teil falsche deutsche übersetzung:
§ 1. Alle öffentliche Gewalt in Schweden geht vom Volk aus.
Die schwedische Volksherrschaft gründet sich auf die freie Meinungsbildung und das allgemeine und gleiche Stimmrecht. Sie wird durch eine repräsentative, parlamentarische Staatsform und kommunale Selbstverwaltung verwirklicht.
Die öffentliche Gewalt wird unter dem Gesetz ausgeübt.
schon Karl Marx warf den deutschen im kommunistischen manifest vor französische begriffe falsch und reaktionär übersetzt zu haben.unter berufung auf Hannah Arendt und insbesondere auf ihr die in ihrem buch "Macht und Gewalt" sehr deutlich zwischen beidem unterschied lässt sich dieser vorwurf auch auf die deutschen juristen die nach vielen gewaltverbrechen die während der gewaltherrschaft der deutschen staatsgewalt über europa begangen wurden auch noch das grundgesetz im geiste von bismark und ebert entwarfen provokativ ausweiten.
in der deutschen übersetzung der schwedischen verfassung sind zwei fehler,die auch im ursprünglichen ersten artikel des grundgesetzes vorkommen:
kommunal självstyrelse,(local self-government) wird nicht wie es richtig wäre mit "kommunale selbstregierung" sondern mit "
was geht uns die neue deutsche orthographie an?können wir es uns nicht leisten auf sie zu scheissen?
ist das etwa grundgesetzwidrig?soll das etwa verfassungswidrig sein?war es dass je,kann es das werden solange wir in einer bürgerlichen scheindemokratie leben.nicht einmal die amerikaner die ziemlich kaputt und ziemlich durchgeknallt sind,jetzt aber zum ersten mal in ihrer geschichte von einem schwarzen mann und einer weissen expräsidentengattin regiert werden,waren so blöd ihren nationalismus über die meinungsfreiheit zu stellen.die deutschen aber sind so blöd,kein wunder bei deutschen und in anbetracht von all der erzreaktionären verherrlichung der staatsgewalt die sich durch die deutsche geschichte zieht und ihre heillose wirksamkeit europa und der welt bereits weit mehr als hinreichend bewiesen hat.
in deutschland stehen die nationalfarben unter dem schutz der verfassung.jetzt soll nach dem willen der christlich demokratischen union auch noch das hochdeutsche des doktor martin luther als nationalsprache unter den schutz des grundgesetzes gestellt werden.nationaler geht es nicht.
dieser nationalismus ist harmlos wenn man ihn als eine kulturpolitische obrigkeitsstaatliche marotte konservativer und nationalkonservativer milieus abtut,aber im imperialistischen militaristischen bellizistischen und im doppelten sinne des wortes neupreussischen kontext der berliner republik verliert er seine unschuld schneller als der kölsche schnee seine reinheit.
sogar die bildzeitung deren blödheit doch traditionell kaum zu überbieten ist hält nichts von dieser christlich -demokratischen kartoffelschnappsidee:
sie zitiert aber den verfassungsänderungsvorschlag der nach meinung der nationalkonservativen kreise um bundeskanzlerin ANgela Merkel die kleindeutschen nationalfarben im 22.ten artikel des grundgesetzes ergänzen soll :
"Die Sprache der Bundesrepublik ist deutsch "
noch blöder geht es nicht,noch blöder geht es doch,wenn man ein arschloch ist im kölner loch.
noch öder geht es nicht,noch öder geht es doch,wenn man ein kleines arschloch ist im grossen kölner loch,im grosskölschen loch.
wir machen also aus alkoholisierter stammlokalpatriotischer barmer perspektive einen alternativvorschlag:
"Die Sprache der Bundesrepublik ist kölsch ".aber kölsch und deutsch vertragen sich nicht gut:,denn deutsch herrscht auf kosten von kölsch.kölsch wiederum rächt sich dafür indem es wenn es nur in ausrreichenden mengen konsumiert wird,das niveau der politischen diskussion zuverlässig auf stammtischniveau und weit unter die zensurschwelle drückt.
damit dabei kein innerer widerspruch aufkommt ändern wir gleich auch die nationalfarben im sinne der rheinischen revolution,der rheinischen republik und der rheinischen freiheit:
der Artikel 22 lautet nun:
Artikel 22
(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Köln. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Die Bundesflagge ist rot-weiss-grün.
(3) "Die Sprache der Bundesrepublik ist kölsch "
das werden die anderen deutschen nationen nie akzeptieren.und das ist auch gut so,aber dass berlin nun wieder hauptstadt ist,das die bundesflagge immer noch schwarz-rot-gold ist und dass die Amtssprache das hochdeutsche und nicht das plattdeutsch,oder das dänische,oder das friesische,oder das schwäbische,oder das fränkische,oder das
kölsch oder das sächsische oder das badische oder das elsässische oder das schweitzerische oder das luxemburgische werden soll,ist nicht gut,sondern sehr preussisch.
wir linken sagen dazu nein.
wir wollen weder kleindeutsch noch grossdeutsch noch reichsdeutsch noch bundesdeutsch sein.
wir sind gegen deutschland und für die freiheit.wir machen bei dem neuen deutschen nationalismus nicht mit.
wir wollen dass der ganze 22te artikel ersatzlos entfällt.
doch wozu sich über petitessen aufregen und nicht über den wirklichen grossen skandal für den der ebenfalls aufzuhebende artikel 31 steht:
er ist kurz und knapp,klar und deutlich,unmissverständlich ,hart und brutal wie ein preussischer befehl:
Art 31
Bundesrecht bricht Landesrecht.
wie lange werden sich länder die längst frei und unabhängig und demokratisch sein könnten,wenn es die bundesrepublik deutschland nicht gäbe,das noch gefallen lassen?
die kritik am bundesrepublikanischen neukleindeutschen verfassungspatridiotismus kann aber noch weiter verschärft werden.
kein amtseid hat je vor machtmissbrauch geschützt und keiner hätte jesus christus,der in der bergpredigt das schwören verbietet jemals gefallen.die letzten fünf worte des amtseides verstossen ausserdem genauso wie die aus der weimarer reichsverfassung übernommenen ewiggestrigen privilegien der beiden grossen christlich-antichristlichen kirchen und die präambel des grundgesetzes,die meint sich auf GOTT berufen zu dürfen unübersehbar gegen das prinzip der laizität.
es handelt sich hier um vormodernes verfassungsrecht,dass aus einer zeit stammte,als solcher staatsfrommer idealistischer betrug in den köpfen zum schaden der vernunft noch weitverbreitet war.
könige und soldaten,richter und beamten ,kaiser und kanzler,und sogar der führer haben bei GOTT geschworen.wie die deutsche geschichte beweist,liegt auf solchen schwüren kein segen.
sie sollten in zukunft schlicht und einfach unterlassen werden.
aber machen wir es dem deutschen michel noch schwerer mit dem grundgesetz unter dem kopfkissen den ruhig und ungestört weiterzuschlafen:
die kritik wird radikal:sie greift nachdem sie mit der falschen theologie der staatsfrommen kirchen fertig ist den ersten artikel an:
Dieser lautet:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht
Wir vergleichen ihn zunächst mit der verfassung des königreichs schweden:darin heisst es:
1 §
All offentlig makt i Sverige utgår från folket.
Den svenska folkstyrelsen bygger på fri åsiktsbildning och på allmän och lika rösträtt. Den förverkligas genom ett representativt och parlamentariskt statsskick och genom kommunal självstyrelse.
Den offentliga makten utövas under lagarna.
die englische übersetzung lautet:
Art. 1. All public power in Sweden proceeds from the people.
Swedish democracy is founded on the free formation of opinion and on universal and equal suffrage. It shall be realised through a representative and parliamentary polity and through local self-government.
Public power shall be exercised under the law.
im internet findet sich folgende,meines erachtens zum teil falsche deutsche übersetzung:
§ 1. Alle öffentliche Gewalt in Schweden geht vom Volk aus.
Die schwedische Volksherrschaft gründet sich auf die freie Meinungsbildung und das allgemeine und gleiche Stimmrecht. Sie wird durch eine repräsentative, parlamentarische Staatsform und kommunale Selbstverwaltung verwirklicht.
Die öffentliche Gewalt wird unter dem Gesetz ausgeübt.
schon Karl Marx warf den deutschen im kommunistischen manifest vor französische begriffe falsch und reaktionär übersetzt zu haben.unter berufung auf Hannah Arendt und insbesondere auf ihr die in ihrem buch "Macht und Gewalt" sehr deutlich zwischen beidem unterschied lässt sich dieser vorwurf auch auf die deutschen juristen die nach vielen gewaltverbrechen die während der gewaltherrschaft der deutschen staatsgewalt über europa begangen wurden auch noch das grundgesetz im geiste von bismark und ebert entwarfen provokativ ausweiten.
in der deutschen übersetzung der schwedischen verfassung sind zwei fehler,die auch im ursprünglichen ersten artikel des grundgesetzes vorkommen:
kommunal självstyrelse,(local self-government) wird nicht wie es richtig wäre mit "kommunale selbstregierung" sondern mit "
voluptuosissimus - 5. Dez, 15:04